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Patientenverfügung

Dienstag, 17. Februar 2009

Basler Patientenverfügung

ist ein Projekt von GGG Voluntas, der Medizinischen Gesellschaft Basel MedGes und des Universitätsspitals Basel.
Auf dieser Website erhalten Sie Informationen zur Basler Patientenverfügung und können diese herunterladen und ausfüllen.
Besten Dank an Rosmarie Vögtli von lernundenter für den Link.

Freitag, 3. August 2007

Bezugs- und Informationsquellen für Patientenverfügungen

ist eine Auswahl von Anbietern bezüglich der Bezugs- und Informationsquellen für Patientenverfügungen, welche zusammengefasst wurden, damit Interessierte direkt mit den Anbietern in Kontakt treten können.

Download

Mittwoch, 18. April 2007

Patientenverfügung vom Dachverband Hospiz Österreich

Seit 1. Juni 2006 hat Österreich ein Patientenverfügungsgesetz.
Der Dachverband Hospiz Österreich hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Patientenanwälte und der Caritas ein Formular für die Errichtung von beachtlichen oder verbindlichen Patientenverfügungen entwickelt.
Patientenverfuegung-
In der Broschüre gibt es Erläuterungen, Formulierungshilfen zur Patientenverfügung sowie eine abtrennbare Hinweiskarte für die Brieftasche.

Noch diesen Herbst soll es im Büro von Hospiz Österreich, sowie in verschiedenen Institutionen in den Bundesländern kostenlose Beratungszeiten geben. Um sich genauer informieren und beraten zu lassen.

Freitag, 13. April 2007

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium der Justiz.
Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises „Vorsorge“ im Rahmen der Christophorus Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit im Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin, Klinikum der Universität München-Grosshadern, verfasst.

Die Informationsschrift gibt konkrete Vorschläge und Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Dienstag, 10. April 2007

Patientenverfügungsmuster

Zentrum für Medizinische Ethik in Bochum.
Hier gibt es eine Sammlung mit über 222 Musterverfügungen.
Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert und fortgeschrieben!

Sonntag, 8. April 2007

Patientenverfügung der GGG Voluntas in CH-Basel

Die Patientenverfügung kann durch GGG Begleiten | Voluntas bei der Medizinischen Notrufzentrale (MNZ) Basel hinterlegt werden. So ist diese bei Bedarf jederzeit, Tag und Nacht, im In- und Ausland per Fax zugänglich. Dazu gibt es einen Trägerausweis. Darauf ist festgehalten, wie und unter welcher Nummer die Verfügung abgerufen werden kann.

Eine Beratung kostet pauschal 100 Franken. Die Hinterlegung auf der Medizinischen Notrufzentrale kostet einmalig 50 Franken. Änderungen an den Verfügungen oder Erneuerungen werden mit 30 Franken in Rechnung gestellt.

Sehr positiv zu erwähnen ist, dass GGG Begleiten | Voluntas auch in "Notfällen" (nach telefonischer Absprache) Patientenverfügungen direkt in Pflegeeinrichtungen beim Kunden erstellt!

Freitag, 6. April 2007

„HumanDokument" Dialog Ethik CH-Zürich

Eine Patientenverfügung „HumanDokument“ kann kostenlos von der Website Dialog Ethik in Zürich heruntergeladen oder zum Preis von Fr.12.-/Ex. in Druckversion bestellt werden.
human_dokument1
Das ausgefüllte „HumanDokument“ wird elektronisch und datengeschützt abgespeichert. Eine Kopie der Patientenverfügung ist also an einem sicheren Ort aufbewahrt und jederzeit abrufbar.
Bei der Registrierung gibt es ein Kärtchen in Kreditkartengrösse, auf welchem festgehalten ist, dass Sie im Besitz einer Patientenverfügung sind.
Über die Hotline-Nummer kann das Dokument rund um die Uhr angefordert werden.

Donnerstag, 5. April 2007

Patientenverfügung der Caritas Schweiz

Caritas Schweiz in Luzern
Die Patientenverfügung der Caritas Schweiz kostet inklusive Begleitbroschüre 15 Franken. Sie ist erhältlich in Deutsch, Französisch und Italienisch.

Mittwoch, 4. April 2007

Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln?

Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Eine Patientenverfügung dient Angehörigen und medizinischen Fachleuten als Leitlinie bei der Entscheidung, ob lebensverlängernde Massnahmen unterlassen werden sollen, wenn der Tod nahe ist oder keine Aussicht mehr besteht, das Bewusstsein wieder zu erlangen.

Jedem Menschen, der eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte sich bewusst sein, dass vor der Niederlegung eigener Behandlungswünsche ein Prozess der persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen steht, die sich im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod stellen. Diese Auseinandersetzung ist notwendig, um sich bewusst zu werden, dass eine
Patientenverfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts auch die Selbstverantwortung für die Folgen bei Umsetzung der Patientenverfügung umfasst.

Eine Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist sehr empfehlenswert und trägt dazu bei, sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äusserungen und Festlegungen zu vermeiden.

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